Der Erwerbsminderungsrentenbescheid

Wird die Erwerbsminderungsrente bewilligt, egal ob als „Selbstläufer“ im Antragsverfahren oder nach einem Widerspruchs- oder sozialgerichtlichen Klageverfahren, erhalten Sie einen Rentenbescheid. Dem Rentenbescheid können Sie unter anderem entnehmen, 

welche Rente bewilligt wurde (volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente),
den Rentenbeginn,
das Rentenende (Erreichen der Regelaltersgrenze oder kürzere Befristung),
die Rentenberechnung (berücksichtigte Beitragszeiten),
Rentenhöhe (brutto und netto),
ob es eine Nachzahlung gibt und ggf. wie hoch diese ist.

 

Hie sehen Sie einen beispielhaften Auszug aus einem Erwerbsminderungsrentenbescheid, der eine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung mit Nachzahlung bewilligt:

Auszug aus einem Erwerbsminderungsrentenbescheid

Gegen den Rentenbescheid kann Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann sich auf die vorgenannten Punkte beziehen. Beispielsweise kann, wie oft, Widerspruch eingelegt werden, wenn nur eine Teilerwerbsminderungsrente gewährt oder die Rente befristet wurde. Weit seltener sind Rechtsstreitigkeiten um den Beginn der Rente oder deren Höhe; jedoch ist auch diesbezüglich der Widerspruch möglic.

Sie haben Fragen rund um die Erwerbsminderungsrente?

Sichern Sie sich jetzt Ihren persönlichen Beratungstermin und erhalten Sie kompetente Unterstützung von unseren erfahrenen Fachanwälten für Sozialrecht.

Yorckstr. 22, Regensburg