Erwerbsminderungsrente durchsetzen – mit spezialisierter anwaltlicher Unterstützung
Unsere Kanzlei ist seit 2007 auf das Sozialrecht und insbesondere die Erwerbsminderungsrente spezialisiert. Mit zwei Fachanwälten für Sozialrecht - Mathias Klose und Christian Falke - vertreten wir Mandantinnen und Mandanten bundesweit im Antrags- und Widerspruchsverfahren sowie vor den Sozialgerichten.
Wenn Ihr Rentenantrag abgelehnt wurde, prüfen wir Ihren Fall sorgfältig und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch – fachlich fundiert, strukturiert und mit Blick auf Ihre persönliche Situation.
Jetzt Beratungstermin zur Erwerbsminderungsrente vereinbaren!
>>> Wurde Ihr Erwerbsminderungsrentenantrag abgelehnt?
>>> Versteht die Rentenversicherung Ihre Einschränkungen nicht richtig?
>>> Droht Ihnen eine Befristung oder Entziehung nach ärztlichem Gutachten?
>>> Brauchen Sie Unterstützung beim Antrag, Widerspruch oder einer Klage?
>>> Jetzt Beratungstermin vereinbaren!
Ablehnung
Niemand wünscht sie sich und doch trifft sie - zumindest zunächst - viele. Obwohl Sie sich selbst, und auch Ihre behandelnden Ärzte, für erwerbsgemindert oder gar erwerbsunfähig halten, lehnt die Rentenversicherung Ihren Rentenantrag kurz und knapp ab. Die Ablehnung eines Erwerbsminderungsrentenantrags ist alles andere als ein Einzelfall.
Gutachter
Im Rentenverfahren geht es nicht nur um juristische Fragen, sondern auch um medizinische. Konkret geht es in medizinischer Hinsicht darum, ob der Rentenantragsteller erwerbsgemindert ist und wenn ja, inwieweit. Um diese medizinische Frage zu klären, sind am Rentenverfahren ärztliche Gutachter beteiligt.
Klage
Bleibt ein Widerspruch gegen einen Rentenablehnungsbescheid erfolglos, kann Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden. In vielen Fällen macht die Klageerhebung Sinn. Denn oft ebnen erst und nur Sozialgerichtsprozesse den Weg in die wohl verdiente Erwerbsminderungsrente.
Widerspruch
Wird Ihr Erwerbsminderungsrentenantrag abgelehnt, kann dagegen Widerspruch eingelegt werden. Geschieht dies nicht, wird die Rentenablehnung bindend. Um dies zu verhindern, muss gegen einen Ablehnungsbescheid Widerspruch erhoben werden.
Jetzt Beratungstermin sichern!
Die Durchsetzung einer Erwerbsminderungsrente erfordert mehr als allgemeines rentenrechtliches Wissen. Entscheidend sind tiefe sozialrechtliche Erfahrung, ein sicherer Umgang mit medizinischen Gutachten und die Kenntnis der Praxis der Deutschen Rentenversicherung und der Sozialgerichte.
Unsere Kanzlei ist seit 2007 auf das Sozialrecht und insbesondere auf Erwerbsminderungsrenten spezialisiert. Mit zwei Fachanwälten für Sozialrecht verfügen wir über eine besondere fachliche Tiefe, die es uns ermöglicht, auch komplexe und zunächst aussichtslos erscheinende Fälle strukturiert und konsequent zu verfolgen.
Wir wissen, worauf es im Widerspruchsverfahren und vor dem Sozialgericht ankommt, wie Gutachten einzuordnen sind und welche rechtlichen Ansatzpunkte erfolgversprechend sind. Dabei begleiten wir Sie persönlich, verlässlich und mit einem klaren Blick für Ihre existenzielle Situation.
Unsere Erfahrung und Kompetenz ist Ihr Vorteil – gerade dann, wenn viel auf dem Spiel steht.
Fragen zur Erwerbsminderungsrente? Vereinbaren Sie einen Besprechungstermin - wir helfen Ihnen gerne!






