Willkommen bei der Anwaltskanzlei Klose in Regensburg – Ihre Kanzlei für Rentenrecht
Unsere Rechtsanwaltskanzlei besteht aus drei kompetenten und engagierten Anwälten, darunter mit Mathias Klose und Christian Falke zwei Fachanwälte für Sozialrecht. Wir setzen uns seit 2007 mit Fachwissen, Können und Erfahrung ein, um Erwerbsminderungsrenten für unsere Mandanten durchzusetzen.
Wenn Ihr Rentenantrag abgelehnt wurde, sind wir für Sie da, um Sie im weiteren Verfahren zu begleiten und Ihnen im Widerspruchsverfahren oder vor dem Sozialgericht doch noch zur Rente zu verhelfen. Vertrauen Sie auf unsere Fachkompetenz und Effektivität, um Ihre Rentenansprüche erfolgreich durchzusetzen.
Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin – wir helfen Ihnen gerne.
Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte für Sozialrecht können Sie in allen Phasen des Rentenverfahrens unterstützen. Von der Beratung vor der Antragstellung, über das Widerspruchsverfahren bis hin zum Prozess vor dem Sozialgericht.
Antrag
Wenn Sie lange Zeit hart gearbeitet haben, lassen die körperlichen, geistigen oder seelischen Fähigkeiten oft nach. Sie wollen zwar arbeiten, können aber nicht mehr, jedenfalls nicht mehr in bisherigem Umfang. Völlig zu Recht möchten Sie dann, die Regelaltersrente ist noch einige Jahre entfernt, Ihre wohlverdiente Rente wegen Erwerbsminderung in Anspruch nehmen.
Ablehnung
Niemand wünscht sie sich und doch trifft sie - zumindest zunächst - viele. Obwohl Sie sich selbst, und auch Ihre behandelnden Ärzte, für erwerbsgemindert oder gar erwerbsunfähig halten, lehnt die Rentenversicherung Ihren Rentenantrag kurz und knapp ab. Die Ablehnung eines Erwerbsminderungsrentenantrags ist alles andere als ein Einzelfall.
Befristung
Nach langen Monaten des Wartens seit dem Rentenantrag ist der Rentenbescheid endlich da. Die Rentenversicherung gewährt Ihnen die beantragte Erwerbsminderungsrente. Und doch ist die Rentengewährung oft mit einem Wermutstropfen verbunden – mit der Befristung.
EM-Rente
Die Rente wegen Erwerbsminderung ist eine der wichtigsten Sozialleistungen überhaupt. Wer erwerbsgemindert ist und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, kann die Erwerbsminderungsrente in Anspruch nehmen.
Gutachter
Im Rentenverfahren geht es nicht nur um juristische Fragen, sondern auch um medizinische. Konkret geht es in medizinischer Hinsicht darum, ob der Rentenantragsteller erwerbsgemindert ist und wenn ja, inwieweit. Um diese medizinische Frage zu klären, sind am Rentenverfahren ärztliche Gutachter beteiligt.
Hinzuverdienst
Wer eine Rente wegen Erwerbsminderung bezieht, darf natürlich trotzdem zusätzlich zur Rente arbeiten. Der zeitliche Umfang der Erwerbstätigkeit sollte sich aber im Rahmen des rentenrechtlichen Leistungsvermögens bewegen. Das über der Freigrenze liegende Einkommen wird auf die Rente angerechnet.
Klage
Bleibt ein Widerspruch gegen einen Rentenablehnungsbescheid erfolglos, kann Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden. In vielen Fällen macht die Klageerhebung Sinn. Denn oft ebnen erst und nur Sozialgerichtsprozesse den Weg in die wohl verdiente Erwerbsminderungsrente.
Reha vor Rente
Im Rentenrecht begegnen viele Menschen, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr in der Lage sind, einer Berufstätigkeit nachzugehen, dem Grundsatz „Reha vor Rente“. Dieser Grundsatz wird von den Rentenversicherungsträgern oft zitiert, um Rentenanträge abzulehnen.
Rentenbescheid
Wird die Erwerbsminderungsrente bewilligt, egal ob unmittelbar im Antragsverfahren, nach einem Widerspruchs- oder sozialgerichtlichen Klageverfahren, erhalten Sie einen Rentenbescheid. Dem Rentenbescheid können Sie u.a. entnehmen, welche Rente bewilligt wurde und wie lange.
Umdeutung
Ein Antrag auf Leistungen zur medizinischen Reha oder zur Teilhabe am Arbeitsleben gilt als Rentenantrag, wenn Versicherte vermindert erwerbsfähig sind und ein Erfolg von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe nicht zu erwarten ist oder die Leistungen nicht erfolgreich gewesen sind.
Untätigkeit
Viele Rentenantragsteller verzweifeln oft an der Dauer des Rentenverfahrens. Die Antragsteller hängen in der Luft, sind unsicher, was, wann und wie es weitergeht. Verfahrensdauern von mehreren Monaten sind nicht ungewöhnlich. Hier kann die Untätigkeitsklage helfen.
Widerspruch
Wird Ihr Erwerbsminderungsrentenantrag abgelehnt, kann dagegen Widerspruch eingelegt werden. Geschieht dies nicht, wird die Rentenablehnung bindend. Um dies zu verhindern, muss gegen einen Ablehnungsbescheid Widerspruch erhoben werden.
In unserer Kanzlei stehen Ihnen mit Mathias Klose und Christian Falke zwei Fachanwälte für Sozialrecht und mit Dr. Martin Bartmann ein weiterer im Rentenrecht erfahrener und kompetenter Rechtsanwalt mit Rat und Tat zur Seite, um die beste Lösung für Sie zu finden.
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