Erwerbsminderungsrentenantrag

Wenn Sie lange Zeit hart gearbeitet haben, lassen die körperlichen, geistigen oder seelischen Fähigkeiten oft nach. Sie wollen zwar arbeiten, können aber nicht mehr, jedenfalls nicht mehr in bisherigem Umfang. Völlig zu Recht möchten Sie dann, die Regelaltersrente ist noch einige Jahre entfernt, Ihre wohlverdiente Rente wegen Erwerbsminderung in Anspruch nehmen.

Am Anfang jeder Rentengewährung steht aber zunächst der Rentenantrag.

Eine Rente wegen Erwerbsminderung wird von dem Kalendermonat an geleistet, zu dessen Beginn die versicherungsrechtlichen und medizinischen Anspruchsvoraussetzungen für die Rente wegen Erwerbsminderung erfüllt sind, wenn die Rente bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats beantragt wird, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Die medizinischen Rentenvoraussetzungen sind erfüllt, wenn der Antragsteller gesundheitlich bedingt erwerbsgemindert ist.

Bei späterer Antragstellung wird eine Rente aus eigener Versicherung von dem Kalendermonat an geleistet, in dem die Rente beantragt wird.

Die Antragsformulare erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung im Internet zum Download. Sie können den Rentenantrag aber auch direkt online stellen oder sich die Formulare postalisch übersenden lassen.

Sie benötigen mindestens folgende Formulare:

R0100 Antrag auf Versichertenrente (Rentenantrag)
R0210 Anlage zum Rentenantrag zur Feststellung der Erwerbsminderung
R0215 Selbsteinschätzungsbogen zur Feststellung der Erwerbsminderung
R0810 Meldung zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR)

Die genannten Formulare sind die Formulare, die stets notwendig sind. Im Einzelfall können weitere Formulare bzw. Unterlagen erforderlich sein. Dies ergibt sich dann entweder aus den Formularen R0100, R0210, R0215 oder R0810 selbst oder die Rentenversicherung weist Sie im Rahmen des Antragsverfahrens gesondert darauf hin.

Wenn Sie den Antrag nicht online stellen, sondern per Post, tragen Sie dafür Sorge, dass Sie gegebenenfalls den Zugang bei der Rentenversicherung nachweisen können, z.B. durch Versand als Prio-Sendung oder Einschreiben.

Neben den genannten Formularen benötigen Sie in jedem Fall:

Ihre Rentenversicherungsnummer
Ihre aktuelle Kranken-/Pflegeversicherung
Bankverbindung mit IBAN und BIC

Möglicherweise benötigen Sie noch weitere Unterlagen, z.B. Personalausweis, Geburtsurkunden von Kindern oder Ihre Steuer-Identifikationsnummer. Dies ergibt sich dann aus den Antragsformularen oder es erfolgt ein entsprechender Hinweis durch die Rentenversicherung.

Nach der Antragstellung beginnt das Warten. Das Warten auf die Entscheidung der Rentenversicherung. Die Wartezeit von in der Regel zwei bis sechs Monaten endet mit der Bekanntgabe der Entscheidung der Rentenversicherung – der Rentengewährung oder, leider viel zu häufig, der Rentenablehnung.

 

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